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Ombuds-Stelle

Zwischen Lehrenden und Studierenden kann es zu Konflikten kommen (z.B. zu Fragen der Bewertung oder Zulassungsmodualitäten), die das Verhältnis belasten und deren Lösung zunächst schwierig erscheint. In solchen Fällen bieten wir Ihnen Untersützung an. Dabei gilt folgendes Verfahren:

Studierende besprechen auftretende Probleme zunächst mit der/den beteiligte*n Lehrende*n. Wenn sich keine Lösung finden lässt, wenden sich in einem zweiten Schritt für das Lehramt an den Studiendekan () bzw. für Bachelor/Master an den Vorsitzenden des Studienausschusses BA/MA ().

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